Vertragsbedingungen

für die Teilanhme an den Kursen der Kinder.Musikwerksatt Jena

  1. Kosten

Für den Kurs wird eine Jahresgebühr von 418,- Euro erhoben. In den Schulferien finden keine Kursttermine statt.

Die Gebühr ist als einmalige Zahlung bis spätestens 6. September 2023 zu entrichten. In Ausnahmefällen ist u.U. auch eine monatliche Zahlung möglich, bitte setzen Sie sich dazu ggf. mit uns in Verbindung.

Für einen Zweitvertrag mit der Kinder.Musikwerkstatt Jena, zum Beispiel bei Geschwisterkindern oder dem Besuch von zwei unterschiedlichen Kursangeboten, werden 38€ (entspricht umgerechnet einer Monatsgebühr) als Rabatt gewährt.

Die Kursgebühr ist unter Angabe des Kurses und Namen des Kindes auf folgendes Konto zu überweisen:

[Die Kontodaten erhalten Sie per Email nach der Anmeldung zum Kurs]

  1. Krankheit

Im Falle der Krankheit des Kindes ist eine kurze Info an die Kinder.Musikwerkstatt per Mail oder Telefon wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Es erfolgt jedoch keine Erstattung der Kosten, wenn das Kind aufgrund der Krankheit nicht teilnehmen kann.

Bei Krankheit des Pädagogen werden Sie per Mail über den Ausfall informiert. 

Bei bis zu drei Terminen im Jahr entfällt der Kurs ersatzlos ab dem vierten Ausfalltermin wird durch die Kinder.Musikwerkstatt ein Ersatztermin oder die Rückerstattung der Kosten angeboten.

 

  1. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, endet er nach Durchführung der letzten Kurseinheit. Eine Kündigung des Vertrages ist beidseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende möglich. 

Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden bereits gezahlte Beträge anteilig für den Rest des Schuljahres zurückerstattet.

 

  1. Verzug und Schadensersatz

Verzug tritt ein, wenn ein fälliger Betrag nicht bis spätestens drei Tage nach Fälligkeit auf dem bezeichneten Konto eingeht. 

Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist die Kinder.Musikwerkstatt berechtigt, das Kind vom Kurs auszuschließen, bis der fällige Betrag auf dem bezeichneten Konto eingeht oder in bar beglichen wird. Der Vertrag bleibt wirksam bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner. Bereits fällige Beträge sind gleichwohl zu zahlen, auch wenn das Kind an der Stunde aufgrund des Verzuges nicht teilnehmen konnte.

Die Kinder.Musikwerkstatt ist berechtigt, bei Nichtzahlung des Jahresbeitrags nach 4 Wochen das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.

Soweit aufgrund der Nichtzahlung der Kursgebühr bei Beginn des Kurses ein Platz im Kurs frei bleibt, der anderweitig hätte besetzt werden können, ist der Vertragspartner zum Schadensersatz gegenüber der Kinder.Musikwerkstatt verpflichtet. Dieser beträgt mindestens 38,00 €. 

Daneben werden pauschale Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnschreiben erhoben.

 

  1. Nebenpflichten

Die Pädagogen sind während des Unterrichts dafür verantwortlich, dass von ihrer Tätigkeit keine Gefahren für die Kinder ausgehen. Sie unterhalten insoweit eine Berufshaftpflichtversicherung.

Die Kinder.Musikwerkstatt stellt sämtliches Material wie Instrumente, Noten etc. zur Verfügung.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.