Vertragsbedingungen
für die Teilanhme an den Kursen der Musikwerksatt Jena
- Kosten
Für den Kurs wird eine Jahresgebühr von 420,- Euro erhoben. In den Schulferien finden keine Kursttermine statt.
Die Gebühr kann als Gesamtbetrag immer am Beginn des Schuljahres oder als fortwährende monatliche Gebühr in Höhe von 35 Euro gezahlt werden.
Für einen Zweitvertrag mit der Musikwerkstatt Jena, zum Beispiel bei Geschwisterkindern oder Eltern gewährt die Musikwerkstatt jährlich einen einmaligen Rabatt von einer Monatsgebühr in Höhe von 35 Euro.
Die Kursgebühr ist unter Angabe des Kurses und Namen des Kindes auf folgendes Konto zu überweisen:
[Die Kontodaten erhalten Sie per Email nach der Anmeldung zum Kurs]
- Krankheit
Im Falle der Krankheit des Kindes ist eine kurze Info an die Musikwerkstatt per Mail oder Telefon wünschenswert, aber nicht verpflichtend. Es erfolgt jedoch keine Erstattung der Kosten, wenn das Kind aufgrund der Krankheit nicht teilnehmen kann.
Bei Krankheit des Pädagogen werden Sie per Mail über den Ausfall informiert.
Bei bis zu drei Terminen im Jahr entfällt der Kurs ersatzlos ab dem vierten Ausfalltermin wird durch die Kinder.Musikwerkstatt ein Ersatztermin oder die Rückerstattung der Kosten angeboten.
- Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag endet mit Kündigung. Eine Kündigung des Vertrages ist beidseitig jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende möglich. Kommt es nicht zu einer Kündigung läuft der Vertrag auch nach Schuljahresende automatisch weiter.
Im Falle der vorzeitigen Kündigung werden bereits gezahlte Beträge anteilig zurückerstattet.
- Verzug und Schadensersatz
Verzug tritt ein, wenn ein fälliger Betrag nicht bis spätestens drei Tage nach Fälligkeit auf dem bezeichneten Konto eingeht.
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, ist die Musikwerkstatt berechtigt, das Kind vom Kurs auszuschließen, bis der fällige Betrag auf dem bezeichneten Konto eingeht oder in bar beglichen wird. Der Vertrag bleibt wirksam bis zur Kündigung durch einen Vertragspartner. Bereits fällige Beträge sind gleichwohl zu zahlen, auch wenn das Kind an der Stunde aufgrund des Verzuges nicht teilnehmen konnte.
Die Musikwerkstatt ist berechtigt, bei Nichtzahlung des Jahresbeitrags nach 4 Wochen das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen.
Soweit aufgrund der Nichtzahlung der Kursgebühr bei Beginn des Kurses ein Platz im Kurs frei bleibt, der anderweitig hätte besetzt werden können, ist der Vertragspartner zum Schadensersatz gegenüber der Kinder.Musikwerkstatt verpflichtet. Dieser beträgt mindestens 35,00 €.
Daneben werden pauschale Mahngebühren in Höhe von 5,00 € je Mahnschreiben erhoben.
- Nebenpflichten
Die Pädagogen sind während des Unterrichts dafür verantwortlich, dass von ihrer Tätigkeit keine Gefahren für die Kursteilnehmer ausgehen. Sie unterhalten insoweit eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Kinder.Musikwerkstatt stellt sämtliches Material wie Instrumente, Noten etc. zur Verfügung.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.